Manteltarif
wird in der Regel mit einer Geltungsdauer von mehreren Jahren abgeschlossen. Damit steht er im Gegensatz zum Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der im Einzelhandel normalerweise mit einer Laufzeit von einem Jahr, selten länger, abgeschlossen wird und die jeweilige Steigerung des tariflichen Entgelts festlegt.

Im Manteltarif verständigen sich die Tarifpartner, im Einzelhandel die für die einzelnen Tarifbezirke zuständigen Landesverbände als Arbeitgebervertreter und die Gewerkschaft Verdi, auf die allgemeingültigen Arbeitsbedingungen wie beispielsweise Urlaubsregelungen oder Kündigungsfristen und die grundsätzlichen Lohnfragen.

 
 
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