| Mahnbescheid | |
| ist der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens (früher Zahlungsbefehl). Der Mahnbescheid wird vom Wohnsitzamtsgericht des Gläubigers (Antragstellers) ausgestellt. Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt zwei Wochen. | |
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