Mahnbescheid
ist der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens (früher Zahlungsbefehl). Der Mahnbescheid wird vom Wohnsitzamtsgericht des  Gläubigers (Antragstellers) ausgestellt. Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt zwei Wochen.  
 
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