leitender Angestellter
dafür gibt es keine einheitliche Begriffsbestimmung. Leitende Angestellte nehmen unternehmerische Funktionen wahr. Sie vertreten den Unternehmer in Teilbereichen. Gleichwohl sind sie arbeitsrechtlich gesehen Arbeitnehmer.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) macht davon eine Ausnahme, indem es für leitende Angestellte keine Anwendung findet. Das Gesetz sieht den Status des leitenden Angestellten dann als gegeben an, wenn er Generalvollmacht oder Prokura hat, selbstständig Mitarbeiter einstellen und entlassen kann und sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Fortentwicklung des Betriebes bedeutsam sind und für die er besondere Erfahrung mitbringt. In letzterer Erfordernis kommt die unternehmerische Funktion zum Ausdruck im Gegensatz zur arbeitstechnischen Leitung.

 
 
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