| Lohnsteuerpauschalierung | |
| vereinfacht die Lohnsteuerberechnung, indem für einzelne Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmer ein pauschaler Prozentsatz angesetzt wird.
Im Einzelhandel ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer beim Einsatz von Aushilfskräften zu pauschalieren, von besonderer Bedeutung. Daneben sind vor allem noch bestimmte Zukunftssicherungsleistungen zu nennen, aber auch die Gewährung von verbilligten Mahlzeiten oder die Vergütung von km-Geld, wenn sie den Pauschsatz überschreitet. Der Prozentsatz besteht in einzelnen Fällen in einem Durchschnittssatz, bei Aushilfen 25% und bei Zukunftssicherungsleistungen 20%. Hinzu kommen jeweils der Solidaritätszuschlag und die pauschale Kirchensteuer. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |