Lohnsteuerkarte
erhält jeder Arbeitnehmer von der Gemeinde, in der er seinen Wohnsitz hat. Er muss die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber vorlegen. Die Lohnsteuerkarte enthält Eintragungen über die Steuerklasse (Lohnsteuerklasse), Familienstand, Kinderfreibeträge und die Religionsgemeinschaft (Kirchensteuer) des Steuerpflichtigen. Das Finanzamt kann Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerken.

Der Arbeitgeber muss am Ende des Jahres beim Ausscheiden des Arbeitnehmers den Bruttoverdienst, die einbehaltenen Steuern und die vermögenswirksamen Leistungen vermerken. Die Lohnsteuerkarte geht dann an das Finanzamt – entweder über den Steuerpflichtigen (beim Lohnsteuerjahresausgleich) oder direkt durch den Arbeitgeber.

 
 
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