Lohnnebenkosten
sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttolohn zu zahlende Geldbeträge. Hierzu zählen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Lohnfortzahlung, das Urlaubsgeld, die Aufwendungen zu Vermögensbildung und  Altersversorgung der Arbeitnehmer sowie weitere auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder freiwillig vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen für die Arbeitnehmer.  
 
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