Lizenz
ist eine eingeräumte Befugnis. Sie berechtigt jemanden, das Recht eines anderen gegen ein vereinbartes Entgelt zu benutzen wie z B. Urheberrecht, Patent, Erfindung. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich gewöhnlich nach der Menge der hergestellten oder verkauften Gegenstände. Der Lizenzvertrag kann entweder nur Rechte zwischen den beiden Vertragsparteien begründen oder dem Lizenznehmer auch Rechte gegenüber Dritten einräumen.

Im Einzelhandel hat die Lizenz vor allem im Franchising Bedeutung, das man auch mit Lizenzvertrieb bezeichnet.

 
 
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