| Lieferung | |
| bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch die Zustellung von Ware, rechtlich gesehen die Übergabe einer Sache (§ 433 BGB).
Im Umsatzsteuerrecht ist die Lieferung ein Tatbestandsmerkmal, an den die Umsatzsteuerpflicht anknüpft. § 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert sie als Leistung eines Unternehmers, (die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt), im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen Gegenstand handelt. Alles andere fällt umsatzsteuerlich unter sonstige Leistungen. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |