| wird derjenige von zwei Geschäftspartnern bezeichnet, der dem anderen seine Waren zusendet und diese in der Regel auch in Rechnung stellt. Allerdings brauchen Rechnungssteller und Lieferant nicht immer die gleiche Person zu sein. So kann zwar der Verkäufer einer Ware diese auch in Rechnung stellen, aber gleichzeitig veranlassen, dass die Ware von einem Dritten, beispielsweise einem Vertragslieferanten, an den Einzelhändler geliefert wird. Für den Einzelhändler tritt oft der Großhändler als Lieferant in Erscheinung. Der Einzelhändler selbst kann als Lieferant auftreten, wenn er dem Kunden die Ware ins Haus liefert. |
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