| Lebensversicherung | |
| ist eine auf die Person bezogene Versicherung, bei der ein vertraglich vereinbarter Geldbetrag beim Tod des Versicherten fällig wird. Selbstmord ist als Versicherungsfall ausgeschlossen. Im allgemeinen wird darüber hinaus vereinbart, dass die Vertragssumme bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, oftmals das Alter des Renteneintritts, ausgezahlt wird.
Mit der Lebensversicherung werden vor allem zwei Zwecke verfolgt: Die Sicherung der Hinterbliebenen bei unerwartetem Tod des Versicherten und die zusätzliche Sicherung des eigenen Lebensabends. Für den ersten Zweck ist es notwendig, dass im Vertrag die begünstigte Person aufgeführt wird. Da die Versicherungen die Beiträge wertbeständig und verzinslich anlegen, entsteht oft ein Überschuss, so dass in vielen Fällen bei Fälligwerden der Versicherungssumme zusätzlich noch eine Überschussbeteiligung ausgezahlt wird. Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse kann als Einmalbetrag oder als lebenslang zu zahlende monatliche Rente erfolgen. |
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