| Leasing | |
| ist die mietweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Leasing-Gesellschaften bzw. Leasingbanken (als Leasing-Geber) an den Nutzer (als Leasing-Nehmer) des Leasinggutes.
Der Leasing-Geber bleibt Eigentümer des Leasingobjektes, der Leasing-Nehmer darf das Objekt nur nutzen, zahlt dafür bestimmte Leasingraten und kann es am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben. Leasing kann in folgende Kategorien unterteilt werden:
In seiner betriebswirtschaftlichen Bedeutung ist Leasing den Finanzierungsformen zuzurechnen. Der Leasing-Nehmer spart Investitionskapital und schont so seine Kapitalkraft. Die Leasingraten sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähige Kosten, so dass diese Finanzierungsart auch steuerlich interessant sein kann. Im Vergleich zur Finanzierung über einen Kredit ist Leasing aber in vielen Fällen die teurere Variante. Hier sind die individuellen, betrieblichen Voraussetzungen entscheidend. |
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