Leasing
ist die mietweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Leasing-Gesellschaften bzw. Leasingbanken (als Leasing-Geber) an den Nutzer (als Leasing-Nehmer) des Leasinggutes.

Der Leasing-Geber bleibt Eigentümer des Leasingobjektes, der Leasing-Nehmer darf das Objekt nur nutzen, zahlt dafür bestimmte Leasingraten und kann es am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben. Leasing kann in folgende Kategorien unterteilt werden:

  1. Mobilien-Leasing: Zu den Leasingobjekten gehören hierbei Büromaschinen, EDV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Baumaschinen und Nutzfahrzeuge.
  2. Immobilien-Leasing: Grundstücke und Gebäude, etwa Bauten für Supermärkte oder Fachgeschäfte, sind hier die Leasingobjekte.
  3. Konsumgüter-Leasing: Hierbei handelt es sich eigentlich um Mietkauf.
  4. Der Begriff Leasing wird auch im Zusammenhang mit der Vermietung von Personal durch Zeitarbeitsgesellschaften verwendet.

In seiner betriebswirtschaftlichen Bedeutung ist Leasing den Finanzierungsformen zuzurechnen. Der Leasing-Nehmer spart Investitionskapital und schont so seine Kapitalkraft. Die Leasingraten sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähige Kosten, so dass diese Finanzierungsart auch steuerlich interessant sein kann.

Im Vergleich zur Finanzierung über einen Kredit ist Leasing aber in vielen Fällen die teurere Variante. Hier sind die individuellen, betrieblichen Voraussetzungen entscheidend.

 
 
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