Lastschriftverfahren
Darunter werden alle Zahlungsvorgänge verstanden, die den Ausgleich fälliger Posten durch Benutzung des Einzugsverfahrens (Einzugsermächtigung) der Kreditinstitute ermöglichen. Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis des Zahlungspflichtigen.

Die Vorteile des Lastschriftverfahrens liegen darin, dass der Zahlungsempfänger den Zeitpunkt, wann er über die Zahlung verfügen kann, selbst bestimmen kann. Für den Zahlungspflichtigen wirkt sich vorteilhaft aus, dass er keine Überweisungen auszustellen braucht. Siehe auch Zahlungsverkehr.

 
 
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