Landessteuern
sind Steuern, die gemäß Art. 106 Abs. 2 Grundgesetz von den Bundesländern erhoben und verwaltet werden. Hiezu gehören beispielsweise die Kraftfahrzeug-, Grunderwerbs-, Rennwett-, Lotterie-, Feuerschutz- und Biersteuer.  
 
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