| Lagerbewertung | |
| Jeder Einzelhändler ist gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr für die Erstellung der Bilanz eine Inventur zu machen und den Lagerbestand körperlich aufzunehmen durch Zählen, Messen oder Wiegen. Die vorhandenen Mengen müssen anschließend bewertet werden.
Die Anschaffungskosten stellen die Obergrenze dar. Generell gilt für die Lagerbewertung das Niederstwertprinzip, wonach von den möglichen Wertansätzen der niedrigste Wert gewählt werden muss. Siehe auch Teilwert. |
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