| ein steuerlicher Begriff für Ladeneinrichtungsbestandteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, aber als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten. Ladeneinbauten sind dann selbstständige Wirtschaftsgüter, wenn sie einem besonderen Zweck dienen und daher in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Als selbstständige Wirtschaftsgüter werden sie gesondert vom Gebäude abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt nach der neuen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter bei 8 Jahren. |
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