Kreditverkauf
liegt vor, wenn die Übergabe der Ware und ihre Bezahlung zeitlich auseinander liegen. Man spricht beispielsweise von einem Kreditverkauf, wenn ein Lieferant dem Einzelhändler Ware liefert, die der Einzelhändler erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen muss.

Durch die zunächst unentgeltliche Überlassung der Ware gewährt der Lieferant dem Käufer gleichsam einen Kredit.

Der Kreditverkauf hat auch im Verhältnis Einzelhandelsgeschäft zu Kunde eine, je nach Branche, wesentliche Bedeutung erhalten. Siehe auch Abzahlungsgeschäft, Teilzahlungsverkauf.

 
 
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