| Kredit | |
| bedeutet die leihweise Überlassung von Geld und Gütern. Abgeleitet aus dem Lateinischen credere heißt Kredit ursprünglich soviel wie „glauben, vertrauen“. Der Kreditgeber (Gläubiger) vertraut dem Kreditnehmer (Schuldner).
Voraussetzung für die Kreditgewährung ist die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kredit zurückzuzahlen. Bei der Kreditgewährung lässt sich der Kreditgeber nicht nur vom Vertrauen leiten. Er muss wissen, ob der Schuldner die eingegangene Verpflichtung später erfüllen kann. Er prüft daher in der Regel seine Kreditwürdigkeit. Zur Kreditsicherung ist in vielen Fällen als zusätzliche Sicherheit eine Sicherheitsleistung oder eine Bürgschaft erforderlich. |
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