Krankenversicherung
ist zu unterscheiden 1. in die gesetzliche Krankenversicherung als ältester Zweig der Sozialversicherung und 2. in die private Krankenversicherung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen.

Die gesetzliche Krankenversicherung will ihren Mitglieder und deren Angehörigen ausreichend Schutz im Krankheitsfall, bei Unfällen, Zahn- und Augenärzten sowie für Arzneien gewähren. Der Schutz gilt für alle Arbeitnehmer, für Auszubildende und Rentenempfänger ohne Rücksicht auf ihren Jahresverdienst.

Arbeitnehmer unterliegen in Abhängigkeit ihres Jahres-Bruttolohnes der Versicherungspflicht, soweit diese unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflichtversicherung liegt. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter versichern lassen oder einer privaten Krankenkasse beitreten.

Selbstständige sind in bestimmten Fällen entweder kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig. Auch selbstständige Künstler und Publizisten sind kraft Gesetzes pflichtversichert, sowie Mütter und Väter, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind je nach Satzung der Krankenkasse unterschiedlich. Sie werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Die private Krankenversicherung beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag des Einzelnen mit einer privaten Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungsprämie, bei der gesetzlichen Versicherung heißt sie Beitrag, richtet sich nach dem Tarif, in dem die Risiken berücksichtigt sind und zusätzlich nach dem Alter, dem Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, womit die individuellen Risiken ihren Niederschlag finden.

Die private Krankenversicherung kann als Krankenvollversicherung mit Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe oder ohne Selbstbehalt gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit, Krankentage- und Krankenhaustagegeld zu versichern. Ferner gibt es die Auslandsreise- Krankenversicherung und für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die Zusatzversicherung für verschieden Leistungen über die der gesetzliche Krankenversicherung hinaus.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken