| Krankenkassen | |
| sind die Träger der sozialen Krankenversicherung. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Zu den Krankenkassen zählen die allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen.
Die Krankenkassen ziehen zusätzlich zu ihrer Aufgabe der Krankenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für alle Bereiche der Sozialversicherung von den Arbeitgebern ein. |
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