Kostenstellenrechnung
ist ein Teilbereich der Kostenrechnung, der dazu dient, die Kostenarten den Kostenstellen zuzurechnen. Die Kostenstellenrechnung wird vor allem dann eingesetzt, wenn eine Kostenträgerrechnung aus Gründen der Kostenzurechnung nicht möglich ist.

Ein Einzelhandelsbetrieb, der neben Endverbrauchern auch gewerbliche Kunden bedient und eine Werkstatt hat, könnte vereinfacht in drei Kostenstellen aufgeteilt werden, auf die dann die anfallenden Kosten verteilt werden, so dass die Rentabilität dieser Stellen überwacht werden kann: Kostenstelle Verkauf privat; Kostenstelle Verkauf gewerblich; Kostenstelle Werkstatt.

Die Kostenstellenrechnung kann als Planungs- und als Kontrollrechnung ausgestaltet sein. Es gibt sie als Teil- und auch als Vollkostenrechnung.

 
 
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