| Kosten | |
| schlagen sich als Verbrauch von Gütern nieder, mit denen die betriebliche Leistung hergestellt und abgesetzt wird. Zum Verbrauch von Gütern gehört nicht nur der betriebliche Werteverzehr von Sachgütern, sondern auch der von Arbeits- und Dienstleistungen, von Rechten und Nominalgütern wie beispielsweise Forderungsausfälle oder Kassenverluste.
Kosten dürfen nicht mit Ausgaben und Aufwand verwechselt werden. Denn es gibt Kosten, denen keine Ausgaben gegenüber stehen wie beispielsweise bei den Abschreibungen. Der Aufwandsbegriff dagegen ist weitergefasst, weil er auch betriebsfremde und neutrale Aufwendungen einschließt. Man unterscheidet in fixe und variable Kosten, das heißt in Abhängigkeit von der Leistungserstellung, und in Einzelkosten und Gemeinkosten, das bedeutet in Abhängigkeit von der Zurechnung. Im Einzelhandel sind die wichtigsten Kostenpositionen die Personalkosten, die Miete und Raumkosten, die Werbekosten, die Zinsen, die Kfz-Kosten und Abschreibungen. Es ist Aufgabe der Kalkulation, die Kosten gerecht auf die einzelnen Kostenträger (Waren) umzulegen, damit ein voller Kostenersatz sichergestellt wird. |
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