| Kooperation | |
| ist der Begriff für eine freiwillige, zweiseitige Bindung von Betrieben. Die Kooperationspartner bleiben dabei wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. Zweck der Kooperation sind eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Vorteile für jeden Partner. Die Kooperation kann warenunabhängig oder warenabhängig erfolgen.
Warenunabhängige Formen sind beispielsweise Erfa-Gruppen und der Betriebsvergleich. Warenabhängige Formen im Bereich Verkauf sind beispielsweise Franchising, freiwillige Ketten und Einkaufszusammenschlüsse. Sind in einer Kooperation Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe zusammengeschlossen, spricht man von einer horizontalen Kooperation, während bei unterschiedlichen Stufen (Hersteller, Großhandel, Einzelhandel) von einer vertikalen Kooperation die Rede ist. |
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