Konkurrenz
bedeutet Wettbewerb; und zwar Wettbewerb zwischen mindestens zwei Unternehmen. Wettbewerb kann sowohl auf der Anbieterseite wie auch auf der Nachfrageseite bestehen. Er ist gekennzeichnet durch die Gemeinsamkeit im Ziel, das jeder der Wettbewerber zu Lasten des anderen erreichen will.

Zur Zielerreichung werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Da es sich beim Wettbewerb nicht um ein kooperatives Verhalten, sondern um einen Wettstreit handelt, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die die betrieblichen Egoismen sozialverträglich gestalten. Siehe auch UWG, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Konkurrenz untereinander übt einen Zwang zur Leistungssteigerung auf allen betrieblichen Ebenen aus. Dieser Druck ist ein Vorteil für die Kunden, da ihnen dadurch unter anderem relativ niedrige Preise und ein steigendes Qualitätsniveau zugute kommt.

Im Wettbewerb muss das einzelne Unternehmen über die Wettbewerber informiert sein, um seine Unternehmenspolitik entsprechend ausrichten zu können. Das gilt besonders für Einzelhandelsgeschäfte, die unter starker Konkurrenz leiden. Konkurrenzbeobachtung und  Konkurrenzanalyse sind daher für sie ein existenziell wichtiges Mittel im Wettbewerb.

 
 
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