| Kommanditgesellschaft auf Aktien | |
| KGaA) ist eine Mischform zwischen Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Es haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt. Er hat auch das Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht.
Die Kommanditisten sind die Aktionäre. Sie haften nur mit ihrer Einlage, die in Form von Aktien verbrieft ist. Allgemein gilt, dass die Stellung der Komplementäre ähnlich der Komplementäre in der Kommanditgesellschaft ist und die der Kommanditisten ähnlich der Aktionäre in der Aktiengesellschaft. Wie bei der KG können Gesellschafter nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein; sowohl als Aktionäre wie auch als Komplementär(e). Sie haften als Komplementär unbeschränkt, das heißt mit ihrem ganzen Vermögen, das aber eben auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, da juristische Personen kein Privatvermögen besitzen. Die KGaA ist eine recht selten genutzte Gesellschaftsform. |
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