| Körperschaftssteuer | |
| ist eine Steuer, mit der das Einkommen von juristischen Personen des privaten Rechts wie Aktiengesellschaften und GmbHs und des öffentlichen Rechts, wenn sie gewerblich tätig sind, sowie von Zweckvermögen des Privatrechts und nicht-rechtsfähigen Vereinen besteuert wird.
Früher bestand eine Doppelbesteuerung der Einkommen mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Diese Doppelbelastung wurde 1977 durch das Anrechnungsverfahren aufgehoben. Seit dem 1.1.2001 gilt eine neue Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung. Die Körperschaftsteuer wurde einerseits deutlich auf 25%, also auf etwa die Hälfte der Einkommensteuer, gesenkt und andererseits werden Dividenden nur mit der Hälfte der Einkommensteuer belastet, was als sog. Halbeinkünfteverfahren bezeichnet wird. |
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