Kleinbetrieb
Unter Kleinbetrieb wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Nebenerwerbsbetrieb verstanden; also ein Betrieb, der bei richtiger kaufmännischer Rechnung nicht genügend zur Ernährung einer Familie abwirft.

Das Steuerrecht kennt diesen Begriff für die Außenprüfung. Kleinbetriebe werden weniger häufig geprüft als Mittel- und Großbetriebe. Ferner gibt es für verschiedene Gesetze Sonderregelungen für Kleinbetriebe, so z. B im Umsatzsteuerrecht, das für Kleinunternehmer gemäß § 18 Umsatzsteuergesetz eine Befreiung von der Umsatzsteuer vorsieht, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 16.620 EUR betrug und im laufenden 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.

In der amtlichen Statistik und im Arbeitsrecht gelten Betriebe bis zu fünf Beschäftigten als Kleinbetriebe. Im Arbeitsrecht gelten für die Kleinbetriebe unter anderem Ausnahmen beim Kündigungsschutz und der Betriebsrat-Bildung.

 
 
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