| Klage | |
| ist das vor ein Gericht gebrachte Begehren, in einem Rechtsstreit gerichtlich zu entscheiden, und zwar mit einem Urteil. Dazu muss der Klagende mit der Einreichung der Klageschrift die Klage erheben. Es wird im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess unterschieden in:
1. die Leistungsklage, bei der es um ein Tun oder Unterlassen geht, In der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es folgende Klagemöglichkeiten: 1. Mit der Feststellungsklage soll das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes geklärt werden. Für alle Prozessarten gilt das Wiederaufnahmeverfahren, mit dem rechtskräftige Gerichtsentscheidungen überprüft werden sollen. |
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