| Kettenarbeitsvertrag | |
| ist die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge zwischen demselben Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber. Er ist arbeitsrechtlich nur dann zulässig, wenn für den jeweils abgeschlossenen Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund vorgelegen hat. Mit der Zahl der hintereinander geschalteten Arbeitsverträge steigen die Anforderungen an den sachlichen Grund. Die eingeschränkte Zulässigkeit soll die Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen verhindern. | |
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |