| Kaufmann | |
| Mehrzahl Kaufleute. Durch die HGB-Reform 1998 wurde auch das Recht der Kaufleute reformiert. Auf Grund dessen gibt es den sog. Minder-, Schein-, Muss-, Soll- und Vollkaufmann nicht mehr. Es wird nur noch nach Ist-, Kann- und Formkaufmann unterschieden. Kaufmann ist
1. jedes selbstständige Unternehmen, das ein Handelsgewerbe betreibt; es sei denn, dass es keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Istkaufmann). Lt. § 1 HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe. 2. jedes Unternehmen, das nicht Istkaufmann ist, weil es kein Handelsgewerbe betreibt, ist gem. § 2 HGB dennoch ein Handelsgewerbe, wenn die Firma in das Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann oder Kaufmann kraft Eintragung). Das trifft beispielsweise auf Kleingewerbetreibende zu, die sich in das Handelsregister eintragen lassen. 3. jede Handelsgesellschaft lt. § 6 HGB. Sie hat die Kaufmannseigenschaft auf Grund ihrer Rechtsform (Formkaufmann). |
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