| Kassenprüfung | |
| ist ein lückenloser oder stichprobenartiger Vergleich des Soll- und Istbestandes der Kasse sowie der Bank- und Postgirobestände (beispielsweise anhand von Zahlungskonten, -belegen und Lohnlisten) und ggf. die Aufklärung von Kassenfehlbeträgen. Die Zählung des tatsächlichen Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Kassensturz bezeichnet. | |
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