Kassenplatzierung
ist 1. vorgesehen für Warenträger, die im unmittelbaren Kassenbereich mit Waren bestückt sind, die auf einen Mitnahmeeffekt beruhen und spontane Kaufentscheidungen hervorbringen, sog. Quengelartikel (Süßigkeiten für Kinder, Eis), gekühlte Getränke.

2. ist damit der Standort gemeint, an den zweckmäßigerweise die Kasse platziert wird, nämlich am Ende des Kundenlaufs vor der Ausgangszone.

 
 
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