Kassenabrechnung
wird im Einzelhandel täglich abends nach Geschäftsschluss vorgenommen. Die Geldeingänge und Ausgänge werden getrennt erfasst. Es ist die Aufgabe der Kassiererin, das Geld nach Sorten getrennt zu zählen. Das Ergebnis wird dann im Kassenbericht festgehalten.

Die in der Kasse enthaltenen Schecks werden gesondert addiert und ebenfalls in den Kassenbericht eingetragen. Dasselbe gilt für Tippfehler, Geldentnahmen und Gutscheine. Unter Einbeziehung des anfänglichen Wechselgeld-Bestandes wird dann der Kassenbestand ermittelt.

Die Registrierkassen weisen einen Kontrollstreifen auf, den Journalstreifen. Die gezählten Beträge in der Kasse müssen von einem Vorgesetzten mit den Beträgen des Journalstreifens sowie Soll- und Istbestand der Kasse verglichen werden.

 
 
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