Kartellamt
ist eine Bundesbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist. Das Bundeskartellamt wacht in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden über das Einhalten der Regeln des Leistungswettbewerbs und über den Zusammenschluss von Unternehmen zu Kartellen. Siehe auch Kartellrecht.  
 
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