Kartell
ist der vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Art, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbstständig bleiben und sich nur auf bestimmten Gebieten binden. Das Ziel von Kartellen ist in der Regel die Beeinflussung des Wettbewerbs. Es gibt verschiedene Arten von Kartellen:
  • Bei Preiskartellen vereinbaren die Mitglieder die Einhaltung fester Preise.
  • Konditionskartelle schaffen einheitliche Verkaufsbedingungen wie beispielsweise Zahlungsziele, Skonti und Rabatte (beispielsweise Einheitskonditionen der deutschen Textilwirtschaft).
  • Produktionskartelle bestimmen für jedes Mitglied die Produktionsmenge, um damit das gesamte Angebot zu begrenzen.
  • Gebietskartelle regeln für bestimmte Absatzgebiete, dass diese nur von bestimmten Mitgliedern beliefert werden dürfen.

Da durch Kartelle die Gefahr des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erhaltung des Leistungswettbewerbs zum Ziel.

Nach dem GWB müssen bestimmte Kartelle genehmigt (beispielsweise Produktionskartelle) oder angemeldet (beispielsweise Konditionskartelle) werden. Andere Kartellarten sind sogar verboten (beispielsweise Preiskartelle).

 
 
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