| Kartell | |
ist der vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Art, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbstständig bleiben und sich nur auf bestimmten Gebieten binden. Das Ziel von Kartellen ist in der Regel die Beeinflussung des Wettbewerbs. Es gibt verschiedene Arten von Kartellen:
Da durch Kartelle die Gefahr des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erhaltung des Leistungswettbewerbs zum Ziel. Nach dem GWB müssen bestimmte Kartelle genehmigt (beispielsweise Produktionskartelle) oder angemeldet (beispielsweise Konditionskartelle) werden. Andere Kartellarten sind sogar verboten (beispielsweise Preiskartelle). |
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