Kalkulation
bedeutet etwas berechnen, veranschlagen. Damit ist 1. der Vorgang als solcher gemeint und 2. das Ergebnis der Überlegungen, die zum konkreten Kalkulationssatz führen.

Dem Einzelhändler dient die Kalkulation zur Ermittlung des Verkaufspreises. Von der Kalkulation hängt der Erfolg eines Betriebes ab. Der Verkaufspreis muss dabei so kalkuliert werden, dass der Einzelhändler nicht mit Verlust arbeitet. Das heißt, er muss alle entstehenden Kosten, Preisminderungen, einen Gewinn sowie die Umsatzsteuer in der Kalkulation berücksichtigen.

Die drei Faktoren Kosten, Preisverluste und Gewinn fasst er zum sog. Handelsaufschlag zusammen und bezieht die Umsatzsteuer mit ein, damit er mit einem Aufschlag einschließlich Umsatzsteuer kalkulieren kann. Der Einzelhändler kalkuliert folgendermaßen:

    Einstandspreis netto
+  Aufschlag
+  Umsatzsteuer
=  Bruttoverkaufspreis

Allerdings werden in einem Einzelhandelsbetrieb nicht alle Waren gleich kalkuliert. Die Anwendung verschiedener Kalkulationssätze nennt man differenzierte Kalkulation oder auch Ausgleichs- bzw. Mischkalkulation.

Rechnet der Unternehmer nach dem Verkauf nochmals nach, ob die Handelsspanne hoch genug war, nennt man das Nachkalkulation. Sie kann für einen einzelnen Artikel, für einzelne Warengruppen oder für den gesamten Betrieb erfolgen. Die systematische und regelmäßige Nachkalkulation nennt man kurzfristige Erfolgsrechnung.

Durch den Vergleich der erreichten Kalkulation mit der ursprünglichen Preiskalkulation (Eingangskalkulation) kann der Einzelhändler wichtige Schlüsse hinsichtlich seiner Preis-, Einkaufs- und Sortimentspolitik ziehen.

 
 
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