| ist eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen, rechtlich verselbstständigt und kraft Gesetz wie natürliche Personen mit eigener Rechtsfähigkeit versehen. Juristische Personen des Privatrechts sind Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften und eingetragene Vereine. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, sog. Körperschaften des öffentlichen Rechts, sind unter anderem Gemeinden, Kreise, Ortskrankenkassen, Ärztekammern, Berufsgenossenschaften, Hochschule, öffentliche Sparkassen, auch Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. |
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