| Jubiläumswerbung | |
| ist im UWG bezüglich der Werbung vor und während des Jubiläumsverkaufs, nicht explizit behandelt.
Bei der Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs ist aber gemäß den Vorschriften des UWG darauf zu achten, dass das Publikum nicht über den Zeitpunkt des Beginns, die Dauer und den Umfang des Jubiläumsangebotes irregeführt wird (irreführende Werbung). Bei einem Jubiläumsverkauf erwartet das Publikum stets besondere Kaufvorteile. Deshalb müssen entweder die Preise für den gesamten Warenbestand gesenkt werden, wenn der Veranstalter allgemein für seinen Jubiläumsverkauf wirbt, oder aber es muss in der Jubiläumswerbung klargestellt werden, dass sich der Verkauf nur auf bestimmte, im Preis reduzierte Jubiläumsangebote bezieht. Durch die Reform dieses Gesetzes, die am 3. Juli 2004 in Kraft getreten ist, sind die früheren Restriktionen aufgehoben. Siehe auch Sonderveranstaltungen. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |