Job Sharing
ist ein Begriff für Arbeitsplatzteilung und stellt eine besondere Form des Teilzeitarbeitsverhältnisses dar. Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz. Gemeinsam übernehmen sie dem Arbeitgeber gegenüber die Verantwortung für die ständige Besetzung des Arbeitsplatzes während der betrieblichen Arbeitszeit. Untereinander stimmen sie ab, wer wann und wie lange arbeitet.

Für Job Sharing kommen solche Arbeitsplätze infrage, an denen die Arbeit jederzeit unterbrochen werden kann wie beispielsweise an der Kasse oder Telefonzentrale, so dass ein problemloser Wechsel möglich ist.

Bei Urlaub oder Krankheit eines Job Sharing-Arbeitnehmers kann sein Kollege vorübergehend die gesamte Tagesarbeit allein übernehmen.

 
 
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