| internes Kontrollsystem | |
| (IKS) ist die Summe aller organisatorischen Mechanismen und Maßnahmen zur Überwachung eines Unternehmens. Aufgabe des IKS ist die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, generell die Erstellung genauer, zeitnaher und aussagefähiger Aufzeichnungen, der Schutz vor Vermögensverlusten durch unbefugte Zugriffe.
Ein funktionierendes IKS kann wesentlich zur Verbesserung des betrieblichen Wirkungsgrades durch Auswertung der Aufzeichnungen beitragen und damit die innerbetriebliche Durchsetzung der Geschäftspolitik unterstützen. Wichtige Voraussetzung ist ein System angemessener organisatorischer Regelungen und Verfahren sowie der Einsatz entsprechender Instrumente; insbesondere Dienst- und Arbeitsanweisungen, Betriebsordnung, Organisationsplan, Kontenplan, der Kontrolle dienende Unterlagen und Aufzeichnungen, mechanische Kontrolleinrichtungen und Überwachungssysteme. |
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