Istkaufmann
ist lt. § 1 HGB derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. Unter einem Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.  
 
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