| Inventur | |
| ist eine körperliche Bestandsaufnahme. Zum Bilanzstichtag sind die Vermögenswerte und die Schulden eines Unternehmens genau zu ermitteln. Die Bestandsaufnahme wird schriftlich in einem Inventar niedergelegt. Die Positionen und Werte des Inventars werden in die Bilanz übernommen.
Die körperlichen Gegenstände werden durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen festgestellt. Die unkörperlichen Vermögensgegenstände wie Forderungen und Schulden werden auf Grund der Buchführung und der Belege festgestellt, die Bankguthaben durch Kontoauszüge. Durch die Inventur wird nur das Betriebsvermögen, nicht das Privatvermögen erfasst. Bei der Inventur muss mit Sorgfalt vorgegangen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Die Inventur dient aber nicht nur handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, sondern auch der innerbetrieblichen Kontrolle, indem sie unter anderem Inventurdifferenzen auf Grund von Schwund, Verderb, Ladenhüter und Diebstähle aufdeckt. Aus letzteren Gründen machen viele Einzelhandelsgeschäfte regelmäßig (rechtlich nicht vorgeschriebene) Zwischeninventuren. |
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