Inventar
ist das Verzeichnis des bei der Inventur festgestellten Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Jeder Kaufmann hat vor Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Aufstellung seiner Besitzteile und der Verbindlichkeiten aufzustellen (§ 240 HGB). Das macht er im Inventar.

In diesem Inventar sind die Positionen einzeln aufzuführen und zu bewerten. Das Inventar ist die Grundlage für die Bilanz. Es ist aber wesentlich ausführlicher als diese. Der Kaufmann muss das Inventar mit Datum versehen und unterschreiben. Auch das Steuerrecht schreibt eine körperliche Bestandsaufnahme vor.

 
 
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