Inflationsausgleich
ist ein Begriff aus der Lohnpolitik. Bei Tarifverhandlungen ist es üblich, dass die Gewerkschaften von den Unternehmern für die  Arbeitnehmer einen Ausgleich für das Zurückbleiben der Lohnsteigerungen gegenüber den Preissteigerungen, das heißt für die gesunkene Kaufkraft von Löhnen und Gehältern verlangen.  
 
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