(IHK) ist eine Interessengemeinschaft für die gewerbliche Wirtschaft eines Bezirks. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft für alle gewerblichen Unternehmen mit Ausnahme des Handwerks. Die Dachorganisation aller IHKn ist der Deutsche Industrie- und Handelstag. Die Aufgaben der IHKn sind unter anderem:
- Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gegenüber den Gemeinden,
- Beratung der Mitglieder;
- Auskunftserteilung;
- Träger der Berufsausbildung;
- Schlichtung bei Wettbewerbsstreitigkeiten,
- Mitwirkung bei Eintragungen ins Handelsregister.
|
|