Indossament
ist ein Übertragungsvermerk. Soll ein Orderpapier (Wechsel oder Scheck) auf einen anderen Inhaber übergehen, muss der bisherige Inhaber (Indossant) auf die Rückseite der Urkunde einen Übertragungsvermerk setzen. Es genügt dabei seine Unterschrift (Blankoindossament).

Der Indossant überträgt damit dem neuen Inhaber das Eigentum und das Recht aus dem Papier. Er haftet, wie alle anderen vermerkten Indossanten, mit für die Einlösung des Papiers. Der Inhaber kann bei jedem Vormann Rückgriff nehmen, soweit er durch eine ununterbrochene Kette von Indossanten als berechtigt legitimiert ist.

Wird dem Indossament die negative Orderklausel „nicht an Order“ hinzugefügt, so haftet der Indossant nur dem Indossatar, nicht den weiteren Nachmännern.

 
 
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