Hypothekenbanken
sind privatrechtliche Kreditinstitute, die nur in der Rechtsform der AG oder KGaA betrieben werden dürfen. Sie beleihen inländische Grundstücke und erwerben somit Hypotheken. Die Geldbeschaffung erfolgt über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen (Schuldverschreibungen).

Das zweite Geschäftsfeld ist die Vergabe von Kommunalkrediten an Körperschaften der öffentlichen Hand und die Ausgabe von Kommunalobligationen (Schuldverschreibungen).

 
 
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