| Herstellungskosten | |
| sind alle Aufwendungen, die für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen. Der Begriff Herstellungskosten hat vor allem steuerrechtliche Bedeutung.
Denn Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die selbst genutzt werden, müssen im Gegensatz zum Erhaltungsaufwand wie Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben werden, mit der Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das heißt, der Aufwand ist nicht unmittelbare Betriebsausgabe mit sofortiger Wirkung in vollem Umfang, sondern er wird über die Zeit der Nutzung des Wirtschaftsguts verteilt. Zu den Herstellungskosten gehören nicht die Verwaltungs- und Vertriebskosten. Herstellungskosten entstehen hauptsächlich in der Industrie und im Handwerk; im Einzelhandel unter Umständen, aber auch bei Einzelhandelsbetrieben mit handwerklicher Werkstatt. Sofern der Einzelhändler als Bauherr auftritt, hat er für die Erstellung der Immobilie ebenfalls Herstellungskosten. |
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