Herstellerwerbung
ist die Werbeansprache von Letztverbrauchern, auch Endverbraucher genannt, durch Hersteller mit dem Ziel des Direktvertriebs ohne Zwischenschaltung von Groß- und/oder Einzelhandel. Der Hinweis auf die Eigenschaft als Hersteller ist nach § 6a des UWG nur zulässig, wenn ausschließlich an Endverbraucher verkauft wird, dem Endverbraucher gleiche Preise wie den belieferten Wiederverkäufern eingeräumt werden oder auf für den Endverbraucher höhere Preise unmissverständlich hingewiesen wird.  
 
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