| Handlungsreisender | |
| ist Handlungsgehilfe und als solcher Angestellter eines Unternehmens, in dessen Namen er außerhalb des Betriebes „auf Reisen“ Geschäfte abschließt. Im Gegensatz zum Handelsvertreter hat der Handlungsreisende im Wesentlichen nicht die Möglichkeit, seine Tätigkeit frei zu gestalten und seine Arbeitszeit selbst zu bestimmen. | |
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