Handelsvertreter
ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften für einen Unternehmer in dessen Namen betraut ist.

Rechte, Pflichten und sonstige Regelungen finden sich in den §§ 84 ff. HGB. So ist ein Handelsvertreter nur dann selbstständig, wenn er im Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann. Kann er das nicht, ist er Angestellter (Reisender).

Auch die Frage der Vergütung ist im HGB geregelt. Sie besteht aus einer Provision, die sich nach dem Umfang der abgeschlossenen Geschäfte bemisst. In der Regel wird die Höhe der Provision vertraglich vereinbart.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken